Marktordnung


Mit Einnehmen des vereinbarten Standortes erkennt der Teilnehmer/Standbetreiber die nachstehende Marktordnung an (ab der Platzbelegung - Aufstellung)!


  • Der Marktleiter und seine Vertreter haben das Hausrecht
  • Den Anweisungen der Veranstalter ist Folge zu leisten
  • Die Standgebühr beträgt pro Laufmeter und Veranstaltungstag €5,-
  • Jeder kann mitmachen - auch gewerbliche Anbieter
  • Gratisparkplatz - der Eintritt für die Besucher ist frei
  • Private Aufsteller sind sehr erwünscht - Kinder zahlen die Hälfte!!!
  • Der Standaufbau ist erst bei Anwesenheit des Marktleiters gestattet
  • Das Befahren, das Aufstellen und der Besuch des Geländes in und rund um die Bahnhofstraße (lt. Plan) geschieht auf eigene Verantwortung
  • Eltern haften für ihre Kinder
  • Für Schäden, Unfälle und Entwendungen wird nicht gehaftet
  • Der Standplatz ist sauber zu hinterlassen
  • Anfallender Müll ist selbst zu entsorgen - ansonsten werden die Kosten für die Entsorgung in Rechnung gestellt
  • Die WC-Anlagen sind sauber zu verlassen
  • Keine Salz- und Splittstreuung
  • Die Größe des zugewiesenen Standplatzes ist einzuhalten
  • natürliche Waren nur in Absprache mit dem Veranstalter (Generell ausgenommen sind Bienenprodukte)
  • Stromanschluss ist generell möglich (bitte gleich bei der Anmeldung bekannt geben)
  • Für gasbetriebene Geräte haftet jeder Betreiber selbst
  • Der Aufbau beginnt um 6.00 in der Früh - Abbau ca. 16.00 Uhr und Endkontrolle
  • Der Sonntagsmarkt / Bahnhofstraße findet bei jeder Witterung statt 
  • Der Veranstalter bzw. seine Vertreter können bei Störungen des Marktfriedens, sowie bei Verstößen gegen die Marktordnung jederzeit ein Platzverbot aussprechen, dem unverzüglich Folge zu leisten ist
  • Der Verkauf von pornografischen und kriegsverherrlichenden Werken sowie aller Waren, die gegen die geltenden Gesetze verstoßen und sittenwidrig sind, ist NICHT gestattet!