Marktordnung
Mit Einnehmen des vereinbarten Standortes erkennt der Teilnehmer/Standbetreiber die nachstehende Marktordnung an (ab der Platzbelegung - Aufstellung)!
- Der Marktleiter und seine Vertreter haben das Hausrecht
- Den Anweisungen der Veranstalter ist Folge zu leisten
- Die Standgebühr beträgt pro Laufmeter und Veranstaltungstag €5,-
- Jeder kann mitmachen - auch gewerbliche Anbieter
- Gratisparkplatz - der Eintritt für die Besucher ist frei
- Private Aufsteller sind sehr erwünscht - Kinder zahlen die Hälfte!!!
- Der Standaufbau ist erst bei Anwesenheit des Marktleiters gestattet
- Das Befahren, das Aufstellen und der Besuch des Geländes in und rund um die Bahnhofstraße (lt. Plan) geschieht auf eigene Verantwortung
- Eltern haften für ihre Kinder
- Für Schäden, Unfälle und Entwendungen wird nicht gehaftet
- Der Standplatz ist sauber zu hinterlassen
- Anfallender Müll ist selbst zu entsorgen - ansonsten werden die Kosten für die Entsorgung in Rechnung gestellt
- Die WC-Anlagen sind sauber zu verlassen
- Keine Salz- und Splittstreuung
- Die Größe des zugewiesenen Standplatzes ist einzuhalten
- natürliche Waren nur in Absprache mit dem Veranstalter (Generell ausgenommen sind Bienenprodukte)
- Stromanschluss ist generell möglich (bitte gleich bei der Anmeldung bekannt geben)
- Für gasbetriebene Geräte haftet jeder Betreiber selbst
- Der Aufbau beginnt um 6.00 in der Früh - Abbau ca. 16.00 Uhr und Endkontrolle
- Der Sonntagsmarkt / Bahnhofstraße findet bei jeder Witterung statt
- Der Veranstalter bzw. seine Vertreter können bei Störungen des Marktfriedens, sowie bei Verstößen gegen die Marktordnung jederzeit ein Platzverbot aussprechen, dem unverzüglich Folge zu leisten ist
- Der Verkauf von pornografischen und kriegsverherrlichenden Werken sowie aller Waren, die gegen die geltenden Gesetze verstoßen und sittenwidrig sind, ist NICHT gestattet!